Für alle Arbeitnehmer, die ihr Urlaubsgeld über eine Urlaubskasse empfangen, entspricht der durchschnittliche Lohn 100% des Tageslohnes, der beim LASS angegeben wird.
Der Gesamtbetrag der fiktiven und wirklichen Löhne, die für die Berechnung des Urlaubsgeldes berücksichtigt werden, darf keinesfalls den Gesamtbetrag jener tatsächlichen Löhne überschreiten, die hätten berücksichtigt werden können, wenn dem Arbeitnehmer keine gleichgesetzten Inaktivitätstage bewilligt worden wären.
Der durchschnittliche Tageslohn wird berechnet pro Beschäftigungssituation während des Jahres und pro Urlaubskasse.
Alle Urlaubskassen berechnen den durchschnittlichen Tageslohn pro Arbeitssituation. Diese Arbeitssituation beinhaltet eine Kombination einer Arbeitssituation und einer Beschäftigungsbruchzahl.
Wir verstehen unter:
- beschäftigungssystem: die durchschnittliche Zahl der Tage pro Woche, an denen davon ausgegangen wird, dass der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags gearbeitet hat.
- beschäftigungsbruchzahl:
Im Laufe des Urlaubsdienstjahres kann ein Arbeiter verschiedene Beschäftigungssituationen gekannt haben, selbst wenn er bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war.
Der durchschnittliche Tageslohn wird multipliziert mit der Zahl der gleichgesetzten Tage, die in derselben Situation angegeben werden (nämlich mit demselben Beschäftigungssystem). Der Lohn kann demzufolge gemäß des Beschäftigungssystems verschieden sein.
Zum Beispiel: Peter kann verschiedene, durchschnittliche Tageslöhne für die Berechnung des Urlaubsgeldes haben, die sich auf ein und das selben Urlaubsdienstjahr bei einer selben Urlaubskasse beziehen.
Die Vertragsbruchentschädigungen und die Prämien werden von der Berechnung des Fiktivlohnes ausgeschlossen.
Wenn kein einziger Lohn für eine bestimmte Beschäftigungssituation während des Urlaubsdienstjahres entdeckt wird, wird der Lohn in derselben Beschäftigungssituation während des vorigen Dienstjahres oder eventuell während der vorigen Urlaubsdienstjahren aufgesucht und in Betracht gezogen.